Anmeldung

Anmeldung zum nächsten Termin in Ihrer Nähe! Schicken Sie uns Ihre Anfrage für eine der nachfolgenden Kurse oder Untersuchungen im Bezirk ihrer Wahl mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie gerne zurück!

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Nachschulung wegen Alkohol Promille bei INFAR

Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Terminen für eine Nachschulung wegen Alkohol zu wählen. Über unser Sekretariat erfahren Sie geplante Termine für eine Nachschulung, Nachschulungskurse, in allen Bezirken der Steiermark. Die nachfolgende Liste der Kursorte zeigt Ihnen, wo eine Nachschulung, Nachschulungskurse (Driver-Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining) angeboten werden und wie Sie uns erreichen.

Unsere Nachschulungstrainer und Nachschulungstrainerinnen können an mehreren Terminen mit der Nachschulung beginnen. Dabei sind jeweils unterschiedliche Kursarten zu beachten:

  • Nachschulung für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer (Alkoholdelikt, Alkohol im Straßenverkehr, Nachschulung wegen Alkohol Promille, oder auch die Wiederholung der Nachschulung wegen Alkohol)
  • Nachschulung für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogen-Delikt oder Medikamentenmißbrauch)
  • Nachschulung für verkehrsauffällige Verkehrsteilnehmer oder
  • Nachschulung aufgrund eines Deliktes im Vormerksystem
  • Nachschulung für Fahranfänger mit Probeführerschein d.h. Kurse bei Führerschein auf Probe
  • Verkehrscoaching (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation)
  • Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss, zu hohe Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, Überholen, etc.)

Die Nachschulung kann Personen mit und ohne Führerscheinentzug (abhängig vom Delikt, durch die Behörde angeordnet) betreffen. Um sich für einen Nachschulungstermin in einem Bezirk der Steiermark anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Außerdem informieren wir Sie gerne über ein Verkehrscoaching bei einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt.

Wir sind ständig bemüht, Ihnen weite Wege zu unseren Kursorten zu ersparen. Deshalb haben wir ein möglichst dichtes Netz von Nachschulungsstellen und Untersuchungsstellen aufgebaut. Außerdem sind wir in den meisten Fällen mit unseren Räumlichkeiten im Zentrum der unten aufgeführten Orte und somit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder spezielle Fragen zur Nachschulung haben wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Aktuelle Termine finden Sie auf der INFAR-Steiermark Hauptseite: